111
Kooperationspartner:

Gesetzesinitiative der Stephan-Kommission

zur Stärkung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung

Zur Verbesserung der Bedingungen einer außergerichtlichen Einigung schlägt die Stephan-Kommission als ersten Schritt eine einfache Gesetzesänderung vor. Der Vorschlag hat das Ziel, die Gerichte dadurch zu entlasten, dass nur in den Fällen zwingend ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen ist, wenn der Schuldner dies beantragt und eine Annahme durch die Gläubiger oder Zustimmungsersetzung durch das Gericht aussichtsreich erscheinen.

Nach geltendem Recht entscheidet das Gericht nach freiem Ermessen, ob ein Schuldenbereinigungsplanverfahren durchgeführt wird. Dieses freie Ermessen der Gerichte wird sehr unterschiedlich ausgeübt. Berichte aus der Praxis, nach denen auch bei Vorliegen der außergerichtlichen Kopf- und Summenmehrheit ohne weitere Begründung oder Nachfrage die Durchführung des Planverfahrens abgelehnt wird, offenbaren eine nicht nachvollziehbare Einstellung mancher Gerichte zum Planverfahren. Der Gesetzesvorschlag will durch klarere Kriterien für die Zurückweisung eines Schuldenbereinigungsverfahrens dieser unterschiedlichen und damit auch ungerechten Praxis ein Ende zu bereiten.