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Erläuterungen zur Nutzung der Formulare

Ein Kernelement der Formulare der Stephan-Kommission sind die ergänzenden Regelungen zum Schuldenregulierungsplan (Musterklauseln), die nicht Bestandteil der amtlichen Vordrucke für das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren (Anlage 7B) sind. Die ergänzenden Regelungen dienen dazu, angemessene Vereinbarungen und rechtssichere Regelungen festzulegen, die im außergerichtlichen, sowie in einem evt. gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren unabdingbar sind.

Die Verwendung der Formulare bietet sich aus Sicht der Kommission an, wenn

  • ein Schuldenregulierungskonzept mit allen Gläubigern vereinbart werden soll,
  • Verhandlungsmasse vorhanden ist (keine Nullpläne) und
  • alternativ ein Insolvenzverfahren beantragt werden würde/ wird (d. h. der Schuldner die Anforderungen der InsO erfüllt und die Beratungsstelle nach §305 Abs. 1 InsO anerkannt ist).

Bei den Formularen handelt es sich um Vorschläge, die eine Vereinfachung für die Arbeit aller Beteiligten darstellen soll. Eine individuelle Ergänzung der einzelnen Formular-Bausteine oder die Ergänzung um ein entsprechendes Anschreiben ist durchaus möglich, ebenso die Beschreibung der persönlichen Situation.

Die Formulare beabsichtigten eine transparente Darstellung der finanziellen Situation des Schuldners. Gleichzeitig weist die Kommission auf die Wahrung des Datenschutzes für den Schuldner hin - auch im Sinne des Pfändungsschutzes.

  • Aussetzung der Zwangsvollstreckung während der Verhandlungen
    Die Gläubiger verpflichten sich, für die Dauer der Laufzeit des Vergleichs auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu verzichten bzw. diese ruhend zu stellen.

 

  • Klare Regelungen zur Wirkung bei Planerfüllung
    Pflichten der Gläubiger bei Erledigung der Forderungen werden genau beschrieben
  • Folgen bei Verzug von festen Raten
    Möglichkeit zur Ratenänderung bei geänderter Einkommenssituation explizit vorgesehen
  • Verpflichtungen des Schuldners für die Laufzeit des Vergleichs über mehrere Jahre
    Analog der Regelungen in der Wohlverhaltensperiode

Weitere Informationen

Stephan Saager beschreibt in seinem Artikel in der ZVI (kostenpflichtiger Download) die konkreten Überlegungen und Diskussionsverläufe der Kommission zu den verschiedenen Bausteinen in der Anlage 5.