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Kooperationspartner:


Ich engagiere mich in der Stephan-Kommission, weil …
Guido Stephan
Insolvenzrichter a.D., Vorsitzender der „Stephan-Kommission“

ich nach meiner langen praktischen Tätigkeit als Insolvenzrichter und der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Restschuldbefreiungsverfahren davon überzeugt bin, dass das Problem der Überschuldung natürlicher Personen langfristig und ökonomisch sinnvoll nur außerhalb judizieller Verfahren gelöst werden kann.

Es bedarf hierzu keiner ständigen Reformen im Insolvenzrecht. Vielmehr sollte alles unternommen werden, den Weg zur außergerichtlichen Schuldenregulierung zu ebnen.

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ich der Auffassung bin, dass nur durch einen vertrauensvollen Umgang mit Betroffenen oder deren Beratern, eine erfolgreiche Schuldenregulierung möglich ist. Je ernster wir den Schuldner nehmen, desto Erfolg versprechender die Kommunikation.

Die Folgen finanzieller Notlagen sind für den Einzelnen in ihrer Ausprägung höchst unterschiedlich. Denn eine Verschuldung, Überschuldung oder gar eine Privatinsolvenz sind nicht monokausal erklärbar. Vor allem aber tangiert Überschuldung alle Lebensbereiche des Betroffenen. Diese Tatsache muss im Rahmen eines Entschuldungsprozesses beachtet werden, wenn dieser erfolgreich für Schuldner und Gläubiger sein soll.

Schulden sind nicht nur bedrohlich für den Einzelnen – vielmehr führen sie langfristig auch zu Problemen, die die Gesamtgesellschaft betreffen. „Das Phänomen ist somit von herausragender sozialpolitischer Bedeutung.“  Insofern lohnt sich ein umfassender Blick, im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Stephan-Kommission, um gemeinsam erfolgversprechende Wege aus den Schulden zu erarbeiten.

Christine Bredenfeld
Rechtsanwältin, Teamleitung Schuldnerberatung, Lindorff Deutschland GmbH
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Kai Henning
Rechtsanwalt, Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz im Deutschen Anwaltsverein

außergerichtliche Einigungen zur Auflösung der Überschuldungssituation eines Betroffenen nur Vorteile haben. Die Gerichte und die Verwalter werden von Kleinverfahren entlastet, vorhandene geringe Vermögenswerte fließen den Gläubigern zu und werden nicht für Verfahrenskosten verbraucht und den Schuldnern wird das Durchlaufen eines Insolvenzverfahrens erspart.

Eine echte win-win-Situation für alle Beteiligten!

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eine Stärkung der außergerichtlichen Schuldenregulierung aus der Erfahrung der Marianne von Weizsäcker Stiftung gerade Menschen in besonderen Lebenslagen eine nachhaltige Perspektive ermöglicht. Obwohl wir als Stiftung den Gläubigern stets eine Einmalzahlung anbieten können und das Rückzahlungsrisiko tragen, hat die Vergleichsbereitschaft auf Gläubigerseite in den letzten Jahren abgenommen.

Individuelle, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen müssen jedoch weiter möglich sein und sollten ernsthaft geprüft werden. Durch verlässliche Bedingungen und verbindliche Verpflichtungen für alle Beteiligten könnten solche effizienten und kostengünstigen Lösungen erreicht werden. Um den von uns betreuten Menschen sinnvoll helfen zu können, ist uns der konstruktive Dialog mit den Gläubigern und die Weiterentwicklung des Projektes ein wichtiges Anliegen.

Rita Hornung
Marianne von Weizsäcker-Stiftung
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Ulrich Jäger
Seghorn Inkasso GmbH

ich die Notwendigkeit sehe, dem außergerichtlichen Einigungsversuch mehr noch als bisher die Bedeutung zu geben, die er nach dem Willen des Gesetzgebers haben sollte, nämlich als schlagkräftiges Instrument der Entschuldung natürlicher Personen ohne gerichtliches Verfahren zu dienen. Der Weg der Stephan-Kommission, dieses Ziel über Transparenz und einfach durchschaubare Strukturierungen durch Verwendung von Vordrucken im außergerichtlichen Einigungsversuch erreichen zu wollen, erscheint alternativlos. Nur diese Offenheit und Klarheit schafft das Mindestmaß an gegenseitigem Vertrauen, das Schuldner wie Gläubiger für eine belastbare Einigung zwingend aufbringen müssen.

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nicht alle Ratsuchenden über die persönliche und juristische Eignung verfügen, um ein Insolvenzverfahren erfolgreich zu durchlaufen. Damit ist die außergerichtliche Schuldenbereinigung ein wichtiger Bestandteil meiner täglichen Arbeit. Der außergerichtliche Einigungsversuch gehört in den Fokus der Schuldnerberatung und muss vom Gesetzgeber gestärkt werden. Transparente und offengelegte wirtschaftliche Verhältnisse sollen Mindestquotenvorgaben und unbegründete Ablehnungen zur Ausnahme statt Regel machen.

Alexandra Jaenecke
Schuldnerberatung DILAB e. V.
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Martin Klünemann
Vorsteher des Finanzamtes Witten an der Ruhr

ich als Leiter eines Finanzamtes die Notwendigkeit sehe, den Automatismus zu durchbrechen, wonach verschuldete Bürgerinnen und Bürger sich notwendigerweise im kostenträchtigen Insolvenzverfahren wiederfinden müssen. Dies bindet zum einen organisatorische und personelle Ressourcen der Finanzverwaltung, zumeist ohne ein entsprechendes Äquivalent. Zum anderen wird die Reduzierung auf das Insolvenzverfahren den Belangen der Schuldner in keinster Weise gerecht. Die Arbeit der Stephan- Kommission bietet durch die standardisierte Stärkung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens Lösungen an, von denen die Schuldner, aber auch die beteiligten Gläubiger in vielfacher Hinsicht profitieren.

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das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren ein wesentlicher Baustein für die Entschuldung von Menschen mit Suchterkrankungen ist und sein muss.  Für Menschen mit gesundheitlichen Problemen bieten sehr lange Beratungsprozesse, wie das private Insolvenzverfahren, keine reale Perspektive zur Lösung der Probleme. Die Recherche oftmals unüberschaubarer Verschuldungsverhältnisse, Antragstellung, Wohlverhaltensperiode und Stundung der Verfahrenskosten beanspruchen teilweise Zeiträume von über 10 Jahren und bedeuten eine Überforderung erheblich problembelasteter Menschen. Bereits unsere ersten Erfahrungen mit der Nutzung der von der Stephan- Kommission konzipierten Standard-Formulare versprechen eine Erhöhung der Erfolgsquoten im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren.

Josch Krause
Arbeitskreis für Jugendhilfe e. V., Netzwerk Suchthilfe gGmbH in Hamm
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Lars Löffelholz
Bereichsleiter Group Risk Management, Intensive Care - Privatkunden Standard

sie mit ihrer 'enabler'-Funktion den strukturierten Rahmen - auf aktueller Rechtsgrundlage - für schnelle und zielorientierte Lösungen schafft, die von nachhaltigen wirtschaftlichen Problemen Betroffenen eine Bewältigung bzw. Neugestaltung ihrer Gesamtsituation ermöglichen.

Außerdem bereitet sie den Boden für eine tiefgreifende Änderung des Umgangs mit Menschen, die aufgrund vielfältiger Ursachen in wirtschaftliche Notlagen geraten sind.

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die Ergebnisse der Stephan-Kommission den Handwerkskoffer der Schuldnerberatungsstellen um erfolgsversprechende Werkzeuge erweitern.

Mir ist es wichtig, die Erfahrungen aus der Praxis der Schuldnerberatung in die Stephan-Kommission einzubringen, um dort gemeinsam mit den Gläubigervertretern außergerichtliche Regulierungsstrategien für die Schuldner_innen zu stärken und zu optimieren.

Von den Resultaten des konstruktiven Dialogs in der Kommission profitieren idealerweise alle Beteiligten - inhaltlich und wirtschaftlich.

Ines Moers
Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.
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Kirsten Pedd
Präsidentin des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V.

wir als Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) zutiefst davon überzeugt sind, dass eine Einigung im außergerichtlichen Insolvenzverfahren für beide Seiten Vorteile hat. Der Schuldner kann die ersparten Verfahrenskosten zur Schuldentilgung einsetzen, und der Gläubiger bekommt auf diese Weise eher akzeptable Quoten seiner Forderung zurück. Weil bürokratischer Aufwand entfällt, sparen auch die Gläubiger erhebliche Personalkosten, denn die Nutzung standardisierter Formulare ist eine ressourcenschonende Maßnahme, um das Ziel einer Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger zu erreichen. Die vermittelnde Rolle von Inkassounternehmen wird durch das Engagement des BDIU nochmal besonders betont, denn sie ist es, die einen fairen Interessenausgleich erst ermöglicht.

Die Stärkung der außergerichtlichen Einigung und die Idee der Stephan Kommission ist daher von ganz besonderer Bedeutung - für alle am Verfahren beteiligten.

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ich überzeugt bin, dass einfache und standardisierte Vordrucke die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung in der Verbraucherinsolvenz erhöhen. Eine außergerichtliche Einigung mit einem Kunden, der wirtschaftliche Schwierigkeiten hat, ist für eine Genossenschaftsbank immer die vorzugswürdige Lösung.

Wesentliche Voraussetzungen dafür sind Fairness auf beiden Seiten und die Bereitschaft des Schuldners, seine wirtschaftliche Lage umfassend darzulegen. Die von der Stephan-Kommission vorgeschlagenen Vordrucke helfen dem Schuldner und seinem Berater, die erforderlichen Angaben zu strukturieren.

Dr. Stefan Saager
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
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Enno Schmischke
Leiter des Inkasso-Services Recklinghausen/Fulda der Bundesagentur für Arbeit

ich in der täglichen Praxis erlebe, wie Menschen bemüht sind, ihre Schulden bei Arbeitsagenturen und Jobcentern zurückzuführen und dabei immer wieder an ihre Grenzen stoßen. Der Spagat zwischen dem Zurückzahlen der überzahlten Gelder, um einen auch beruflichen Neuanfang wagen zu können, und der persönlichen wie beruflichen Resignation führt immer wieder in ein kostenträchtiges Insolvenzverfahren.

Für uns bedeutet dies neben der Ressourcenbindung oftmals auch den Ausfall der Forderung. Hier bieten die Arbeitsergebnisse der Stephan-Kommission Chancen und Möglichkeiten, um Gläubiger- wie Schuldnerinteressen erfolgreich zusammenzuführen. Dazu ist Vertrauen auf beiden Seiten und größtmögliche Transparenz erforderlich. Dass dies gelingen kann, zeigt die eng verzahnte und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Vertreter der Gläubiger- und Schuldnerorganisationen in der Stephan-Kommission.