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"Den Weg zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung ebnen"

Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren ist ein sinnvoller Bestandteil des Restschuldbefreiungsverfahrens. Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung entlastet nicht nur die Insolvenzgerichte und führt so zu erheblichen Einspareffekten bei den Justizhaushalten der Länder. Durch die Einsparung der Verfahrenskosten können gleichzeitig einvernehmliche Lösungen gefunden werden, die für beide Seiten deutlich günstiger ausfallen, als es im Insolvenzverfahren der Fall gewesen wäre. Die weiteren Überlegungen der Kommission finden Sie unter [Historie]

"Ziel der Stephan-Kommission ist die Stärkung  der außergerichtlichen Einigung im Interesse aller beteiligten Parteien. Zur Stärkung der außergerichtlichen Einigung bedarf es gesetzlicher Maßnahmen, aber auch einer verbesserten Umsetzung aktuell gültigen Rechts."

Als einen Schritt auf diesem Weg entwickelte die Stephan-Kommission gemeinsam Formulare für die Standardisierung des außergerichtlichen Einigungsversuches gem. § 305 InsO. Am 17.06.2015 verabschiedete die Stephan-Kommission die vorläufige Endfassung der Formulare. Erste Erfahrungsberichte aus dem Pilotprojekt zur Erprobung der Formulare finden Sie hier: Zahlen/Fakten.
 
Bereits jetzt wurde über die Stephan-Kommission und ihr Bemühen um die Stärkung des außergerichtlichen Einigungsversuchs in zahlreichen Veröffentlichungen berichtet. Einige Artikel haben wir unter Veröffentlichungen/ Pressearchiv für Sie zusammengetragen.