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Praxisbericht aus dem Pilotprojekt

Ausgangssituation:

Ehepaar; getrennt lebend. Beide zwischen 30-40 und Einkommen oberhalb des jeweiligen Pfändungsfreibetrages.

Gläubigeranzahl / Verschuldungssumme:

  • a) Ehefrau:      9 Gläubiger mit rd. 50.000 EUR
  • b) Ehemann:  11 Gläubiger mit rd. 63.000 EUR

 

Regelungsvorschläge:

 a) Ehefrau

Vorschlag der involvierten Schuldnerberatung unter Nutzung des Formularsatzes der Stephan-Kommission inklusive der relevanten Unterlagen. Angebot in Höhe der pfändbaren Gehaltsanteile unter explizitem Verweis auf die Ausführung in der Anlage 5 des Formularsatzes der Stephan-Kommission.

Ergebnis: Die Annahme des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans konnte innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Unterlagen entschieden werden. 

b) Ehemann

Vorschlag des mandatierten Anwaltes durch einfaches Schreiben und Übersendung einer Verbindlichkeitenübersicht. Angebot einer – drittfinanzierten – Einmalzahlung. Aufgrund unklarer Einkommens- und Vermögensverhältnisse wurden ergänzende Informationen und Unterlagen nachgefordert. Dies war mehrfach notwendig und führte zum Gegenvorschlag (Verwendung der pfändbaren Gehaltsanteile zur Gläubigerbefriedigung, was letztlich barwertig einem Mehrfachen der erstmalig angebotenen Einmalzahlung entsprach).

Ergebnis: Die Annahme des – aus Gegenvorschlag resultierenden – außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans konnte erst ca. 4 Monate nach Eingang des Schreibens entschieden werden.

 

Fazit:

Die Nutzung des Formularsatzes der Stephan-Kommission ermöglicht eine für alle Seiten strukturierte und einheitliche Informationssammlung, -bereitstellung sowie eine strukturierte Prüfung.

Dies führt auch zu schnelleren Entscheidungen, so dass auch eher eine beidseitige Rechtssicherheit hergestellt werden kann.

Sollte keine außergerichtliche Schuldenbereinigung möglich sein, ist bedingt durch die Konvergenz des Formularsatzes der Stephan-Kommission mit dem Verbraucherinsolvenz- / Restschuldbefreiungsverfahren hier bereits die wesentlichste Vorarbeit geleistet worden.