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Historie

Anlässlich des 8. Deutschen Insolvenzrechtstages trafen sich auf Einladung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) 2011 in Berlin diverse, an einer außergerichtlichen Regulierung beteilgte Interessenverbände. Bei diesem Treffen kam es spontan zu einer gemeinsamen Erklärung der beteiligten Verbände zum „Institut der zum 01.01.1999 eingeführten Restschuldbefreiung“  in der es u. a. heißt:

„Wir sprechen uns für eine Stärkung von (außer-)gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren aus, die nach ihrer Ausgestaltung nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Gerichte führen dürfen. Die beteiligten Verbände sind bereit, über Standards für das Schuldenbereinigungsverfahren zu verhandeln.”

Davon ausgehend wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die die Bedingungen für eine Stärkung und Optimierung der außergerichtlichen Verhandlungen einschließlich des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens und des Zustimmungsersetzungsverfahrens untersuchen und mögliche Verbesserungsvorschläge erarbeiten und unterbreiten sollte. Aus der ursprünglichen Arbeitsgruppe sind noch heute Vertreter_innen der folgenden Institutionen in der Stephan-Kommission aktiv:

  • Deutsche Kreditwirtschaft
  • Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU)
  • Seghorn Inkasso GmbH
  • Finanzverwaltung vertreten durch den Vorsteher eines Finanzamts
  • Bundesagentur für Arbeit/Forderungsmanagement
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.
  • Marianne von Weizsäcker-Stiftung für ehemals Suchtkranke e. V.
  • ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein

Nachträglich aufgenommene Kommissionsmitglieder sind:

  • DILAB e. V.
  • Lindorff Deutschland GmbH

Geleitet und moderiert wurde die Arbeitsgruppe von dem Insolvenzrichter Guido Stephan, der auch aktuell die Kommission als aktives Mitglied unterstützt.

Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland, die Rechtsanwälte Seiler und die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) waren an der ursprünglichen Arbeitsgruppe beteiligt, haben sich aber zwischenzeitlich aus der Kommission zurückgezogen.

Zu Beginn des Diskussionsprozesses stand im Mittelpunkt die Frage, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um eine außergerichtliche Einigung attraktiv zu machen. Nach sehr kontroversen Diskussionen kam das „standardisierte Formular zur außergerichtlichen Einigung“ zustande, über das die übrigen Fragen zum Verfahrensablauf und zu den Musterplänen mit Standardklauseln in konstruktiven Atmosphäre erarbeitet werden konnten. Hervorzuheben ist, dass alle Beteiligten, trotz unterschiedlicher Interessen, an einer gemeinsamen Lösung, den außergerichtlichen Einigungsversuch zu fördern, interessiert waren. Schuldner- und Gläubigervertreter sind in der Frage, mehr Transparenz bei den außergerichtlichen Verhandlungen zu schaffen, aufeinander zugegangen.

Auf dem 10. Insolvenzrechtstag in Berlin am 13. bis 15.03.2013 präsentierte die Arbeitsgruppe als Ergebnis der Kommissionsarbeit ein Eckpunktepapier zur Förderung und Optimierung des außergerichtlichen Einigungsversuchs, das sich in erster Linie an den Reformgesetzgeber richtete sowie Empfehlungen der Kommission zur Ausgestaltung des außergerichtlichen Einigungsversuchs aussprach.

Nach Auffassung der Mitglieder der „Stephan-Kommission“ sollen die Vorschläge, auch wenn sie gegenwärtig vom Gesetzgeber nicht aufgegriffen worden sind, die Diskussion um eine Verbesserung eines Entschuldungsverfahrens natürlicher Personen weiterbeleben. Angesichts dieser Absicht hat sich die Kommission nicht aufgelöst, sondern bemüht sich um die Umsetzung des Erarbeiteten.

Im Rahmen eines Pilotprojektes zur Stärkung und Standardisierung des außergerichtlichen Einigungsversuches werden die standardisierten Vorlagen seit Frühjahr 2014 von Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle DILAB e. V. in Berlin und der Marianne von Weizsäcker Stiftung eingesetzt. Bundesweit nutzen derzeit weitere rund 20 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen die Formulare. Die Ergebnisse und Berichte werden regelmäßig ausgewertet und fließen in die Gespräche der Kommission ein.

Am 17.6.2015 verabschiedete die Kommission offiziell die vorläufige Endfassung der Formulare für die Standardisierung des außergerichtlichen Einigungsversuchs gem.
§ 305 InsO. Seither werden die Formulare in einem Pilotprojekt getestet.

Darüber hinaus setzt die Kommission ihre Arbeit auch in anderen Bereichen fort, beispielsweise durch das Aufzeigen gesetzlicher Rahmenbedingungen, die eine außergerichtliche Einigung erschweren oder im Erarbeiten von Lösungen zu kostengünstigen, digitalen Schuldner-/Gläubiger-Einigungsverfahren.